Leistung

Umzug mit Jobcenter, Agentur für Arbeit oder Sozial­amt

Soll das Jobcenter, die Agentur für Arbeit oder das Sozialamt Ihren Umzug unterstützen, brauchen Sie in der Regel einen Kostenvoranschlag. Den erstellen wir für Sie.

Für einen Antrag auf Übernahme der Umzugskosten verlangen die zuständigen Stellen meist einen schriftlichen Kostenvoranschlag. Wir erstellen ihn auf Grundlage Ihrer Angaben und senden ihn auf Wunsch direkt an Ihre Sachbearbeitung – per E-Mail, Fax oder Post.

Manche Stellen verlangen mehrere Angebote verschiedener Unternehmen. Sprechen Sie uns an, wenn Sie dabei Unterstützung brauchen.

Wichtig zu wissen

Ob und in welcher Höhe Kosten übernommen werden, entscheidet allein die zuständige Stelle. Wir können keine Bewilligung zusagen. Stimmen Sie den Umzug am besten vorab mit Ihrer Sachbearbeitung ab und beauftragen Sie den Umzug erst, wenn eine Entscheidung vorliegt.

Für wen ist das geeignet?

  • Menschen, die Leistungen vom Jobcenter oder der Agentur für Arbeit beziehen
  • Menschen, die Unterstützung vom Sozialamt erhalten
  • Alle, die für ihren Antrag einen Kostenvoranschlag vorlegen müssen

Was wir übernehmen können

  • Kostenvoranschlag für Transport und gewünschte Zusatzleistungen
  • Versand an Ihre Sachbearbeitung per E-Mail, Fax oder Post
  • Durchführung des Umzugs nach der Entscheidung

Was wir vorab mit Ihnen klären

  • Wohnungsgröße und Etagen an alter und neuer Adresse
  • Welche Leistungen beantragt werden sollen, zum Beispiel Transport, Packen oder Montage
  • Kontaktdaten der Sachbearbeitung und gegebenenfalls Ihr Aktenzeichen, wenn wir direkt senden sollen
  • Den voraussichtlichen Zeitraum des Umzugs

Vom Kostenvoranschlag zum Umzug.

1

Angaben übermitteln

Schicken Sie uns Wohnungsinformationen und Fotos per E-Mail oder WhatsApp – oder vereinbaren Sie einen Besichtigungstermin.

2

Kostenvoranschlag erhalten

Wir erstellen den Kostenvoranschlag für die Leistungen, die Sie beantragen möchten.

3

An die Sachbearbeitung senden

Auf Wunsch geht der Kostenvoranschlag direkt an Ihre Sachbearbeitung – per E-Mail, Fax oder Post.

4

Nach der Entscheidung planen

Liegt die Entscheidung vor, stimmen wir den Termin ab und führen den Umzug durch.

So fragen Sie an

Kostenvoranschlag anfragen

Wählen Sie im Formular „Kostenvoranschlag für Jobcenter / Amt“ und nennen Sie Start- und Zielort sowie die Wohnungsgröße. Die Daten Ihrer Sachbearbeitung können Sie später nachreichen.

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